Compliance in der Südzucker-Gruppe

Hinweise auf Compliance-relevante Themen
Wir wollen im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei ist uns wichtig, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als im Umgang mit unseren Geschäftspartnern entlang unserer Lieferketten im In- und Ausland ein wichtiges Anliegen auch rechtskonform, ethisch, umweltbewusst und integer zu handeln. Die Einhaltung unseres Verhaltenskodex sowie der gesetzlichen Vorgaben und unternehmensinternen Richtlinien ist ein wesentlicher Bestandteil des Auftretens unseres Unternehmens als glaubwürdiger und zuverlässiger Partner. Nur durch die Einhaltung von Regeln, können das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Geschäftspartner vor Verstößen und unangemessenem Verhalten geschützt werden.
Hinweisgebersystem der Südzucker-Gruppe
Mitarbeiter, Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) oder sonstige Dritte können Kenntnis von Vorgängen oder Transaktionen erlangen, die nicht diesen Regeln entsprechen. Durch die Bereitstellung eines Whistleblowing-Systems bieten wir die Möglichkeit, (potenzielle) Verstöße z. B. gegen unseren Verhaltenskodex, gegen das gegen unternehmensinterne Richtlinien, zu melden. So können wir Risiken frühzeitig erkennen und auf diese angemessen und gezielt reagieren.
Hinweise auf (potenzielle) Verstöße können direkt an die jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen gegeben werden, d.h. an Vorgesetzte, den Betriebsrat oder die lokal zuständigen Compliance Officer der Südzucker Divisionen/Tochtergesellschaften oder den Chief Compliance Officer der Südzucker AG gegeben werden.
Bei Bedenken oder wenn eine persönliche Ansprache nicht möglich sein sollte, können schwerwiegende Vorfälle - wahlweise auch anonymisierte - über unsere vertrauliche Compliance Line gemeldet werden.
- Die Compliance Line ist eine datenschutzrechtlich zertifizierte elektronische Kommunikationsplattform, über die Informationen direkt an den Chief Compliance Officer der Südzucker AG oder die zuständigen Compliance Officer der Südzucker Divisionen/Tochtergesellschaften gesendet werden können.
- Daten und Informationen in den Compliance Lines sind verschlüsselt und nur autorisierten Personen innerhalb der Südzucker-Gruppe zugänglich.
- Bitte beachten Sie, dass die Compliance Lines nicht für Kundenanfragen zu Produkten oder Dienstleistungen, vorgesehen sind. Bitte verwenden Sie Sie hierfür unser allgemeines Kontaktformular.
- Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Compliance Lines innerhalb der Südzucker-Gruppe.
- Die Empfänger von Meldungen, die über eine Compliance Line eingehen, sind im jeweiligen Link angegeben.
Bitte nutzen Sie unser Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu diffamieren oder falsche Behauptungen aufzustellen! Für den Fall, dass ein Hinweisgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig wahrheitswidrige bzw. unzutreffende Angaben macht, gewährt Südzucker keinen Schutz vor Repressalien und behält sich vor, disziplinarische und/oder strafrechtlich/zivilrechtlich relevante Maßnahmen einzuleiten.
Für die nachfolgenden Gesellschaften stehen gemäß der lokalen gesetzlichen Bestimmungen vertrauliche elektronische Meldekanäle zur Verfügung. Diese sind über folgende Webadressen zu erreichen:
Gesellschaft | Elektronischer Meldekanal |
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Südzucker Moldova S.R.L. | https://suedzucker.md/ro/compliance |
Hellma Gastronomický servis Praha s.r.o.Bc | https://www.hellma.cz/cs/o-nas/ochrana-oznamovatelu/ |
Orafti Chile S.A. | https://www.beneo.com/pemuco/pemuco-canal-de-denuncias https://www.beneo.com/pemuco/pemuco-canal-de-denuncias-ley-20393 |
Eine interne Meldung ist häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.
Wenn der Verstoß intern nicht wirksam verfolgt wurde, Repressalien zu befürchten sind oder einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden konnte, besteht für den Hinweisgeber die Möglichkeit eine Meldung über einen externen Meldekanal abzugeben. Der Hinweisgeber kann sich über die externen Meldestellen einzelner Länder (Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden, Kroatien, Tschechien, Irland, Lettland und Portugal) und der Europäischen Union unter der Webseite https://www.eqs.com/external-reporting-channels/ informieren. Informationen zu den externen Meldestellen in Belgien sind unter der Webseite https://federaalinstituutmensenrechten.be/nl/externe-meldingskanalen-van-de-privesector zu finden.