Ordentliche Hauptversammlung 2016
Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG
am Donnerstag, 14. Juli 2016, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16 und des Berichts des Aufsichtsrats
- Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17
Gegenstände zur Tagesordnung ohne Beschlussfassung
Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 € und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Dividende
Tagesordnungspunkt 2
Verwendung des Bilanzgewinns:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2015/16 von 61.327.383,28 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,30 EUR je Aktie | |
---|---|
auf 204.183.292 Stückaktien | 61.254.987,60 € |
Vortrag auf neue Rechnung | 72,395.68 € |
Bilanzgewinn | 61.327.383,28 € |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividende wird am 15. Juli 2016 ausgezahlt.
Hinweis der Gesellschaft: Die Dividendenbekanntmachung wird nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. Juli 2016, im Bundesanzeiger sowie unter der Internetadresse http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Aktie/Dividende/ veröffentlicht.
Minderheitsverlangen/Gegenanträge/Wahlvorschläge
Bis zum Fristablauf am 13. Juni 2016, 24:00 Uhr, wurden keine Minderheitsverlangen/Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 14. Juli 2016 eingereicht.
Zudem wurden bis zum Fristablauf am 29. Juni 2016, 24:00 Uhr, keine Gegenanträge/Wahlvorschläge gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 14. Juli 2016 eingereicht.
Unterlagen zur Tagesordnung
Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/16
Vollmachts-/Weisungserteilung
Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Vollmacht/Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmacht an einen Dritten zur Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG am 14. Juli 2016 in Mannheim zu erteilen.
Hinweis: Wenn wir Vollmacht/Weisungen auf mehreren Übermittlungswegen mit voneinander abweichenden Weisungen erhalten, werden wir diejenige per Internet als vorrangig betrachten, sofern nicht eindeutig ersichtlich ist, dass diese Vollmacht/Weisung durch eine spätere Vollmacht/Weisung widerrufen wurde. Dieser Hinweis hat Vorrang gegenüber den im Proxy-Voting-System gemachten Ausführungen zu diesem Sachverhalt.