Ordentliche Hauptversammlung 2015
Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG
am Donnerstag, 16. Juli 2015, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 68161 Mannheim, Rosengartenplatz 2
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats
- Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16
- Wahl zum Aufsichtsrat
- Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung
- Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
- Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
- Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss
Gegenstände zur Tagesordnung ohne Beschlussfassung
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014/15 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 € und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Dividende
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2014/15 von 51.145.612,44 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,25 EUR je Aktie | |
---|---|
auf 204.183.292 Stückaktien | 45.823,00 € |
Vortrag auf neue Rechnung | 9.789,44 € |
Bilanzgewinn | 51.145.612,44 € |
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Die Dividende wird am 17. Juli 2015 ausgezahlt.
Hinweis der Gesellschaft: Die Dividendenbekanntmachung wird nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Juli 2015, im Bundesanzeiger sowie unter der Internetadresse http://www.suedzucker.de/de/Investor-Relations/Aktie/Dividende/ veröffentlicht.
Minderheitsverlangen/Gegenanträge/Wahlvorschläge
Bis zum Fristablauf am 15. Juni 2015, 24:00 Uhr, wurden keine Minderheitsverlangen/Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 16. Juli 2015 eingereicht.
Zudem wurden bis zum Fristablauf zur Veröffentlichung gem. § 126 AktG am 1. Juli 2015, 24.00 Uhr, keine Gegenanträge/Wahlvorschläge für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 16. Juli 2015 eingereicht.
Unterlagen zur Tagesordnung
Unterlagen zu TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/15
Unterlagen zu TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, Herr Erhard Landes, Donauwörth, hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2015 entsprechend der Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Südzucker AG niedergelegt. Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre für die restliche Zeit der laufenden Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an seiner Stelle
Helmut Friedl, wohnhaft in 86492 Egling a. d. Paar, Landwirtschaftlicher Betriebsleiter und Lehrer an der Technikerschule für Agrarwirtschaft in Landsberg am Lech,
mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 für die restliche Zeit der laufenden Amtsperiode des derzeitigen Aufsichtsrats, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/17 beschließen wird, als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Südzucker AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Nr. 3 MitbestG aus je 10 Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht in Anpassung des Aktiengesetzes vor, dass sich der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz, das Montan-Mitbestimmungsgesetz oder das Mitbestimmungsergänzungsgesetz gilt, nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG (neue Fassung) zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen muss. Diese Mindestquote wird nicht sofort gelten, sondern erst ab dem 1. Januar 2016, und zwar ausschließlich in Bezug auf Aufsichtsratsposten, die ab diesem Zeitpunkt frei werden. Die gesetzliche Mindestquote von jeweils 30 Prozent Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist also erst bei Nachbesetzungen ab dem 1. Januar 2016 zu beachten. Bestehende Mandate können bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. Gleichwohl muss ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Bekanntmachung der Hauptversammlungseinladung gem. § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG (neue Fassung) im Falle einer Wahl zum Aufsichtsrat zusätzliche Pflichtangaben enthalten, die bereits die vorgenannte Mindestquote betreffen. Dieser Verpflichtung kommen wir wie folgt nach: Ab dem 1. Januar 2016 müssen jeweils mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft von Frauen und von Männern besetzt sein, um die gesetzliche Mindestquote zu erfüllen; die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent ist dann ausschließlich bei Nachbesetzungen zu berücksichtigen. Die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent wird nach derzeitigem Stand vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen sein, da weder die Anteilseignervertreter noch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft der Gesamterfüllung widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Hauptversammlungseinladung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu 20 Prozent aus Frauen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele über seine Zusammensetzung. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Helmut Friedl ist bei keiner inländischen Gesellschaft Mitglied des gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats und bekleidet auch bei keinem Wirtschaftsunternehmen ein Amt in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. (VSZ), welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungsgenossenschaft eG (SZVG) ist. Herr Friedel ist Vorstandsmitglied des VSZ und er wird voraussichtlich zur Wahl in den Vorstand der SZVG vorgeschlagen.
Unterlagen zu TOP 7
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung
Das nach § 4 Abs. 4 der Satzung bestehende Genehmigte Kapital 2013 wurde nicht in Anspruch genommen. Unter Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 soll ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von 20.000.000 € – das entspricht rund 9,8 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals von 204.183.292 € – geschaffen werden.
Satzung vom 23. Dezember 2014 mit zur Abstimmung gegebenen Satzungsänderungen
85.20 kBVollmachts-/Weisungserteilung
Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Vollmacht/Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmacht an einen Dritten zur Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG am 16. Juli 2015 in Mannheim zu erteilen.
Hinweis: Wenn wir Vollmacht/Weisungen auf mehreren Übermittlungswegen mit voneinander abweichenden Weisungen erhalten, werden wir diejenige per Internet als vorrangig betrachten, sofern nicht eindeutig ersichtlich ist, dass diese Vollmacht/Weisung durch eine spätere Vollmacht/Weisung widerrufen wurde. Dieser Hinweis hat Vorrang gegenüber den im Proxy-Voting-System gemachten Ausführungen zu diesem Sachverhalt.