Eigengeschäfte von Führungskräften

Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften der Südzucker AG gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Für das laufende Geschäftsjahr liegen bisher keine Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Artikel 19 MAR vor.

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