Eigengeschäfte von Führungskräften
Meldepflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften der Südzucker AG gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Für das laufende Geschäftsjahr liegen bisher keine Eigengeschäfte von Führungskräften gem. Artikel 19 MAR vor.